Als Anwältin für Familienrecht und Erbrecht begrüße ich Sie in meiner Kanzlei in Berlin Pankow zu einer mandantenfreundlichen Beratung. Hier finden Sie Informationen über den Ablauf und die nötigen Unterlagen für eine persönliche Beratung.
Beim ersten Gespräch
Bevor Sie mir das Mandat zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung erteilen, klären wir gemeinsam während des ersten Gesprächs:
- Welche Möglichkeiten gibt es, Ihr Ziel zu erreichen; d.h. kann Ihre Angelegenheit außergerichtlich begonnen und geklärt werden oder ist eine sofortige gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruches notwendig
- Welche Kosten kommen auf Sie; gegebenenfalls könnten die Kosten mit staatlichen Mitteln vorfinanziert werden ( z.B. Beratungs- oder Prozesskostenhilfehilfe)
Bringen Sie bitte schon beim ersten Gespräch folgende Unterlagen mit:
- In Familienrechtsangelegenheiten
- Die Eheurkunde oder Unterlagen der eingetragenen Partnerschaft
- Ehe- oder Partnerschaftsverträge bzw. sonstige Vereinbarungen
- Bisheriger Schriftwechsel
- bei Unterhaltsforderungen
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Unterlagen für Kranken-, Pflege-, Rentenversicherungen, Steuererstattungen, Einnahmen
- Falls Sie selbständig tätig sind: z.B. Einnahme-und Überschussrechnungen für die letzten 3 Jahre sowie Einkommensteuererklärungen und Bescheide für diese 3 Jahre sowie Ihre privaten Kranken- und Pflegeversicherungsnachweise
- In erbrechtlichen Angelegenheiten
- Testamente
- Notizen des Erblassers/Erblasserin die für eine Testamentsauslegung wichtig sein könnten
- Schreiben der Amtsgerichte (Nachlassgericht)
- Sterbeurkunde
Gebühren
Die Vergütung regelt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Das für einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderliche Formular können Sie herunterladen: